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(noch zu Nr.17757:) . . . - "Der Gebrauch von Kleinkaliber-Gewehren wäre auch viel zu umständlich und zeitraubend gewesen. Auch der gerichtsmedizinische Sachverständige kommt auf Grund der Lage und Richtung der meisten Schußverletzungen, namentlich aber der mehrfachen, zu dieser Auffassung. Insbesondere ist der Gebrauch von Kleinkaliber-Gewehren bei den fast horizontal verlaufenden Halsmarkschüssen undenkbar, denn es muß nach Lage der Sache davon ausgegangen werden, daß die Opfer, von Ausnahmen selbstverständlich abgesehen, im Stehen erschossen worden sind. Die Tatsache, daß ein Teil der Leichen Hinterkopfschüsse mit schräg aufwärts führendem Schußkanal und ein anderer Teil die tiefer liegenden Halsmarkschüsse mit fast horizontal verlaufenden Schußkanälen aufwies, gestattet lediglich den Rückschluß auf mehrere Tatausführer mit verschiedener Technik, von denen zweifellos Diejenigen, die die Hinterkopfschüsse abgaben, die größere Routine besaßen. Die Fälle, in denen neben der Handfesselung auch noch eine solche der Oberarme festzustellen war, lassen erkennen, daß diesen Opfern noch besondere Schmerzen zugefügt wurden. Dasselbe gilt für die Ermordeten, die Schlingen, Handtücher und Schals um den Hals oder Knebel im Munde aufwiesen. Der nackte Zustand einer Anzahl von Frauenleichen, zumal gerade derjenigen jüngeren und mittleren Alters, läßt wohl kaum einen anderen Schluß zu, als daß diese Frauen vor ihrer Ermordung geschändet worden sind. Eine andere plausible Erklärung für den von den Frauenleichen höheren Alters und den männlichen Leichen völlig abweichenden Befund ist jedenfalls nicht zu finden." - 2.Weltkrieg, Sowjetreich, Russland, Massen-Erschiessung durch russischen Geheimdienst / Geheimpolizei, Gräberfundstellen, Ermordung im Stadtgefängnis von Winniza, russische Spezialabteilung für politische Gefangene, Opfer wegen ihres Glaubens oder ihrer Abneigung gegen das Judentum, Exhumierung, Ermordung durch Genickschuß, Lebendverscharrung der Opfer nach nicht sofort tödlichen Genickschüssen oder tiefen Halsmarkschüssen, Schändung/Vergewaltigung der weiblichen Häftlinge vor ihrer Hinrichtung im Gefängnishof von Winniza, lebendig ins Massengrab geworfen nach Kopfschuß, Schädelzertrümmerung durch russische Kolbenhiebe, Häftlings-Massenerschießung, Folterung der ukrainischen Gefangenen während NKWD-Verhören, Meldungen an NKWD-Geheimagent wegen judenfeindlicher Äußerung, Denunzierung als Volksfeind und ausschließende Einkerkerung durch NKWD, Reichskriminalpolizeiamt, Sonder-Mordkommission Winniza, Vernehmung durch NKWDisten, Antisemitismus in Russland / Ukraine, Festnahme durch Sowjet-Polizei wegen judenfeindlichen Verhaltens Versand an Institutionen auch gegen Rechnung Sprache: Deutsch Gewicht in Gramm: 2000. N° de réf. du vendeur 22884
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Détails bibliographiques
Titre : Amtliches Material zum Massenmord von ...
Éditeur : Berlin Deutscher Verlag,
Date d'édition : 1944
Reliure : Couverture rigide
Edition : Edition originale